Im ersten Gespräch ergibt sich, welche der folgenden Varianten der Honorargestaltung für Mandant und Anwalt sinnvoll ist.

In der Regel richtet sich die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit nach einer Honorarvereinbarung, wobei sich die Höhe des Honorars an der Schwierigkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung der rechtlichen Angelegenheit orientiert.
Meist wird ein Stundensatz vereinbart. Der Mandant erhält dann mit der Abrechnung eine Aufstellung, wofür wieviel Zeit auf den Fall verwendet wurde.

Weitere Möglichkeiten sind die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder die Abrechnung über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, bzw. eine bestehende Rechtsschutzversicherung. Üblicherweise wird zumindest ein Teil des Honorars als Vorschuss vereinbart.